Berlin 23.5: Kurzbericht zur Antinationalen Parade... PDF Drucken E-Mail

Fotos gibt es unter anderem hier, hier und hier. Einen Teaser für eine in den nächsten Tagen folgende Videodokumentation findet ihr auf YouTube.

Nicht mehr als eine Fußnote zu den Feierlichkeiten des 60-jährigen Bestehens des Grundgesetzes ist, dass Polizei und Justiz in Berlin noch unter dem Niveau selbst der bürgerlichen Geschichte stehen und zum Verfassungsjubiläum nicht einmal falsche Freiheit zu garantieren vermochten.

Die antinationale Parade am 23. Mai 2009, politisch unerwünscht und von daher mit dem Kleid der polizeilichen Gefahrensituation versehen, vermochte hingegen die Tendenz der bürgerlichen Gesellschaft zu ihrem Exzess der sie konstituierenden Gewalt zu illustrieren. Teilnehmern der Parade wurden, ohne dass sie gegen Auflagen verstoßen hätten, die mitgeführten und oben abgebildeten „Winkelemente“ aus Gründen der polizeilichen „Gefahrenabwehr“ abgenommen. So willkürlich, so üblich.

Die Begründung hingegen ist ob ihrer Kreativität schon weniger üblich: die Winkelemente dienten dazu, Steinewerfern den Weg zum Ziel zu weisen. Die Folge für die Betroffenen: erkennungsdienstliche Behandlung und Anschlussgewahrsam zur Abwehr der Gefahr für die öffentliche Sicherheit, also 14 Stunden Knast bis zum nächsten Morgen. Was in der Logik der Gefahrenabwehr nur radikale Konsequenz ist, führt ansonsten in der bürgerlichen Gesellschaft als Ausbund an Paranoia zur Verordnung von Psychopharmaka.

Im Vorhinein: Der Aufruf und weitere Medienberichte

 

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